IconHome.png

Sie befinden sich hier: Startseite > Gemeindeamt > Rechnungsabschluss und Voranschlag > VA 2017

Namensänderung: Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel

Wenn Sie im Besitz einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel sind, sollten Sie Ihren neuen Namen dem jeweiligen Verkehrsunternehmen bekannt geben. Die meisten Verkehrsunternehmen verlangen eine Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils.

Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion