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Selbstversicherung

Allgemeine Informationen

Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor=)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

Eine Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

Voraussetzungen

  • Alter: ab 15 Jahren 
  • Der Wohnsitz befindet sich im Inland
  • Die/der Versicherte darf
    • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
    • noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
    • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
    • keine Sozialhilfe/-Mindestsicherung beziehen,
    • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein

Achtung

Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: Zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

Zuständige Stelle

  • Wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
  • Wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: der Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
  • Wenn mehrere Versicherungszeiten bei unterschiedlichen Trägern vorliegen: ein beliebiger dieser Pensionsversicherungsträger (Wahlmöglichkeit)

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf "Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung"

Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

Kosten

Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

  • Grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
  • Ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
  • Bei vorangegangener Pflichtversicherung:
    • Niedrigste Beitragsgrundlage: 918,30 Euro (Wert 2023)
    • Höchste Beitragsgrundlage: 6.825 Euro (Wert 2023)
    • Niedrigster Beitrag: 209,37 Euro
    • Höchster Beitrag: 1.556,10 Euro

Hat man bereits Beitragszeiten erworben, wird als Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst bis zur Höchstgrenze herangezogen.

Rechtsgrundlagen

§ 16a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Zum Formular

Pensionsversicherung – Weiter(Selbst)versicherung

Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz