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Wahlrecht

Jede erwachsene Person kann selbst wählen, auch Menschen mit gesetzlicher Vertretung.

Rechtsgrundlagen

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz