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Errichtung eines Testaments

Jede entscheidungsfähige erwachsene Person kann ein Testament errichten.

Rechtsgrundlagen

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion