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Wasserbereitsstellungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt192,00 € pro 3 m³/h

Gem. § 9 NÖ. Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 ist für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten.

Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wassermessers/Wasserzählers (in m³/h) mal einem Bereitstellungsbetrag (€ 64,- lt. Wasserabgabenordnung vom 30.10.2024).

Die Verrechnungsgröße 3m/h ist die Standardgröße für normale Wohnhäuser. Wohnhausanlagen, Gewerbe- und Industriebetriebe o. ä. können eine größere Verrechnungsgröße benötigen.