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Interessentenbeitrag

Gem. NÖ. Tourismusgesetz 1991, LGBl 7400 in der derzeit geltenden Fassung haben physische oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die im Gemeindegebiet eine Tätigkeit ausüben, durch die sie aus dem Tourismus mittelbar oder unmittelbar einen Nutzen ziehen, Interessentenbeiträge zu bezahlen.

Die Marktgemeinde Kirchstetten ist gem. Verordnung eine Gemeinde der Ortsklasse II.

Die Interessentenbeiträge sind in den im Anhang zu diesem Gesetz genannten Promillebeträgen vom innerhalb der Gemeinde erzielten Jahresumsatz (vom zweit vorangegangenen Kalenderjahr) zu entrichten, wobei ein Freibetrag von € 145.345,67 des zugrundezulegenden Jahresumsatz berücksichtigt wird. Die Interessentenbeiträge sind jedoch mit jenem Betrag begrenzt, der sich bei Anwendung des jeweiligen Promillesatzes auf einen Jahresumsatz von € 508.709,84 ergibt.

Von Privatzimmervermietern wird ein Interessentenbeitrag erhoben, der vom Jahresumsatz (des zweitvorangegangenen Jahres) zu bemessen ist und 1 Prozent, jedoch höchstens € 72,67 beträgt.


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