IconHome.png

Sie befinden sich hier: Startseite > Unser Kirchstetten > Aktuelle Neuigkeiten

Abwicklung von Katastrophenschäden

unwetter

Jede Bürgerin und jeder Bürger, in deren/ in dessen Vermögen ein Katastrophenschaden eingetreten ist, kann über die örtlich zuständige Gemeinde einen Antrag auf Gewährung einer Katastrophenbeihilfe einbringen.

 

Meldung des Schadens
 Zunächst ist der Schaden formlos bei der örtlich zuständigen Gemeinde zu melden. Die Gemeinde wird die erforderlichen weiteren Schritte veranlassen.

 

Fotodokumentation
Bitte fertigen Sie eine umfangreiche Fotodokumentation über die entstandenen Schäden an! Insbesondere über die Höhe der Wasserstände, die zu Schaden gekommenen Einrichtungsgegenstände und Elektrogeräte und dgl. mehr.

 

Schadensaufnahme

Zur Erfassung der Katastrophenschäden und zur Feststellung der Schadenshöhe hat die Gemeinde eine Schadenserhebungskommission zu bilden. Der Termin für die Schadensaufnahme wird von der geschädigten Person mit der Gemeinde vereinbart. Im Zuge der Schadensaufnahme wird ein Schadenserhebungsprotokoll erstellt.

 

Schadensdaten

Bei der Erhebung der Daten vor Ort sind durch die Schadenskommission folgende Daten unbedingt zu erfassen:

 Name der geschädigten Person, Schadensdatum, Schadensort, Schadensereignis, Schadensursache, Schadensobjekt, Schadenshöhe, Kontodaten, Versicherungsdaten, bei Unternehmen Firmenbuchnummer oder Unternehmensregisternummer, bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die LFBIS-Nummer. Zusätzlich sind auch sonstige Fakten als Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe zu erheben (z.B. Zustand des Objektes, Bau-bewilligung).

Die ausgedruckten Formulare werden von der Kommission im Zuge der Schadensbewertung vor Ort oder unmittelbar danach ergänzt und von allen Kommissionsmitgliedern und der geschädigten Person unterfertigt.

Die Ergänzungen werden abschließend im Katastrophenbeihilfeprogramm eingetragen und gemeinsam mit den Beilagen elektronisch an die Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3) übermittelt.

Meldefrist

Die für die Ermittlung der Beihilfenhöhe notwendigen Unterlagen, insbesondere die Schadenserhebungsprotokolle, müssen binnen 6 Monaten nach Eintritt des Katastrophenereignisses bei der Abwicklungsstelle (Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung) eingelangt sein.


Bitte übermitteln Sie das ausgefüllte Formular an: E-Mail senden

16.09.2024