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Heizkostenzuschuss 2009/2010

Heizkostenzuschuss 2009/2010

Die NÖ Landesregierung gewährt auch heuer wieder einen Energie- bzw. Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2009/2010 in der Höhe von € 130,00 für alle

•BezieherInnen einer Ausgleichszulage
•BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
•BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichzulagenrichtsatz nicht übersteigt
•BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichzulagenrichtsatz nicht übersteigt oder Familien, die im Monat September 2009 oder danach die NÖ Familienhilfe beziehen
•Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Der NÖ Heizkostenzuschuss und der Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Kirchstetten ist wie bisher beim Gemeindeamt zu beantragen.
Antragsformulare und Richtlinien bzw. nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenze) zum NÖ Heizkostenzuschuss erhalten Sie am Gemeindeamt oder sind im Internet unter der Adresse

Datei herunterladen: HTML http://www.noel.gv.at/Gemeindeservice/Gemeindeservice/Jugend-Familie-Senioren/Heizkostenzuschuss.html

 

29.12.2009