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Hundeabgabe

Tarife ab 1.1.2023:

Hundeabgabe bei einem Nutzhund: € 6,54 pro Jahr
 Hundeabgabe bei anderen Hunden: € 40,- pro Jahr

Hundeabgabe bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential: € 150,- pro Jahr

Gem. NÖ. Hundeabgabegesetz 1979 ist für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet eine Hundeabgabe einzuheben.

Als Nutzhunde gelten Hunde, die als Wachhunde, Blindenführerhunde oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden.

Die Anerkennung eines Hundes als Nutzhund ist bei der Abgabenbehörde innerhalb der Fälligkeitsfrist schriftlich zu beantragen. Die Abgabenbehörde hat in dem Bescheid, mit dem über den Antrag entschieden wird, die Höhe der Hundeabgabe festzusetzen.

Für alle übrigen Hunde ist eine jährliche Abgabe von € 40,- zu bezahlen.

Für die Hundeabgabe erhalten Sie Ende Jänner eine Vorschreibung mit Erlagschein - Fälligkeit am 15. Februar.

Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Bei Neuanmeldung eines Hundes (Geburt, Erwerb oder Zuzug) ist am Gemeindeamt eine Hundemarke abzuholen (Kosten: € 5,-). Jedwede weitere Änderungen (Tod oder Weggabe des Hundes) ist im Bezug auf die Hundeabgabe der Gemeinde schriftlich innerhalb eines Monates bekanntzugeben.

Laut neuer Regelung ist die Hundemarke seit 2003 eine "Lebenshundemarke". Ihr Hund bekommt daher, solange er lebt, keine neue Marke mehr, es sei denn, die Marke geht verloren.

Zur Verordnung über die Erhebung der Hundeabgabe klicken Sie bitte hier.