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Wasserbezugsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt1,77 € pro m³

Gem. § 10 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 ist für den Wasserbezug aus der Gemeindewasserleitung eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten. Die Wasserbezugsgebühr ist derart zu berechnen, dass die vom Wassermesser innerhalb eines Ablesungszeitraumes als verbraucht angezeigte Wassermenge in Kubikmeter mit der für einen Kubikmeter (m³) festgesetzten Grundgebühr vervielfacht wird.

Der Ablesungszeitraum beträgt zwölf Monate und beginnt mit 01.10. und endet mit 30.09.

Für die Wasserabgabenordnung klicken Sie bitte hier.